AGB

  1. Allgemeines
    1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf den gesamten Geschäftsverkehr im Zusammenhang mit dem Second-Hand-Verkaufsladen ‚petite princesse’, Erikastraße 48, 20251 Hamburg. Das Geschäft ist darauf ausgerichtet, daß der Inhaber des Verkaufsladens Textilwaren und damit in Zusammenhang stehende Artikel für (private) Anbieter ausstellt und (privaten) Kunden zum Erwerb offeriert. Der Inhaber des Verkaufsgeschäftes nimmt hierbei lediglich die Stellung eines Vermittlers ein. Eine Veräußerung im eigenen Namen des Inhabers - auch für fremde Rechnung (Kommissionsgeschäft)- findet nicht statt.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen im Verhältnis zum Anbieter
    1. Der Inhaber des Verkaufsgeschäftes behält es sich vor, von Anbietern offerierte Ware zu prüfen und im Hinblick auf eine erfolgversprechende Vermittlung an Kunden im Verkaufsgeschäft zu bewerten. Der Inhaber des Verkaufsgeschäftes ist nicht verpflichtet, angebotene Ware in sein Sortiment aufzunehmen.
    2. Nimmt der Inhaber des Verkaufsgeschäftes angebotene Ware in sein Sortiment auf, so verpflichtet er sich lediglich dazu, die Ware über einen Zeitraum von zunächst 6 Wochen in seinem Verkaufsgeschäft auszustellen und zugänglich zu halten. Der Anbieter wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass nach Ablauf dieser Zeit die verbliebene Ware innerhalb von drei Werktagen abzuholen ist. Wird dies durch den Anbieter versäumt ist der Inhaber des Verkaufsgeschäftes berechtigt, diese auf Kosten des Anbieters in Verwahrung zu nehmen bzw. zu geben oder zu verwerten. Der Anbieter ist verpflichtet, sämtliche dem Inhaber des Verkaufsgeschäftes aus diesen Handlungen entstehenden Kosten zu ersetzen, wobei der Inhaber des Verkaufsgeschäftes für die Verwahrung € 10,-- netto pro Tag und Stück Ware auch ohne Nachweis geltend machen kann, dem Anbieter hierbei jedoch die Darlegung und der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
    3. Der Anbieter verpflichtet sich, den Inhaber des Verkaufsgeschäftes wegen einer etwaigen Inanspruchnahme wegen Rechts- und Sachmängeln der überlassenen Ware, insbesondere wegen fehlenden Eigentums oder fehlender Verfügungsbefugnis über die Gegenstände, im Verhältnis zu Dritten freizuhalten.
    4. Der Inhaber des Verkaufsgeschäftes übernimmt keinerlei Haftung für Untergang, Zerstörung oder Beschädigung der angebotenen Ware für die Zeit der Ausstellung im Verkaufsgeschäft sowie für die Zeit der sonstigen Verwahrung. Die Haftung des Inhabers des Verkaufsgeschäftes wegen Vorsatzes bleibt hiervon unberührt.
    5. Der Inhaber des Verkaufsgeschäftes behält sich bei Annahme angebotener Ware vor, den Verkaufspreis nach den Gegebenheiten des Marktes zu bestimmen. Auf Wunsch wird der Inhaber des Verkaufsgeschäftes dem Anbieter die realistische Preisvorstellung für die angebotene Ware mitteilen, bevor die Ware ins Sortiment genommen und den Kunden zum Kauf angeboten wird. Der Anbieter hat in diesem Falle spätestens am folgenden Tag eine verbindliche Erklärung abzugeben, wenn die angebotene Ware nicht in das Sortiment eingestellt und verkauft werden soll. Das Schweigen des Anbieters gilt hier als Erklärung des Einverständnisses mit dem von dem Inhaber des Verkaufsgeschäftes für angemessen erachteten Verkaufspreis.
    6. Der Inhaber des Verkaufsgeschäftes erhält von dem Anbieter bei Verkauf der Ware eine Vermittlungsprovision in Höhe von 55 % des tatsächlich erzielten (Brutto-) Verkaufspreises. Diese Vermittlungsprovision ist der Inhaber des Verkaufsgeschäftes berechtigt, von dem für den Anbieter eingezogenen Geld einzubehalten. Der Anbieter erhält von dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis einen Anteil von 45 %. Dieser Anteil ist zur Zahlung fällig 6 Wochen nach Realisierung des Verkaufsgeschäftes bezüglich der Ware des Anbieters. Die Auskehr erfolgt im Wege der banküblichen Überweisung; der Inhaber des Verkaufsgeschäftes ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, dem Anbieter seinen Anteil auch in bar - gegen Quittung - auszuhändigen.
    7. Der Inhaber des Verkaufsgeschäftes erstellt über die Veräußerung der Ware (auf Wunsch des Anbieters) eine entsprechende Rechnung, die die einzelnen Anteile am tatsächlich erzielten Verkaufspreis ausweisen kann.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen im Verhältnis zum Kunden
    1. Die Ware wird durch den Kunden wie besehen, insbesondere in Kenntnis des Umstandes, daß es sich nicht um neuwertige, sondern gebrauchte (Second-Hand) Gegenstände handelt, erworben. Die Ware ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
    2. Der Inhaber des Verkaufsgeschäftes übernimmt keinerlei Gewährleistung für etwaige Rechts- oder Sachmängel.
    3. Der Kaufpreis ist sofort zu entrichten; der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, die erworbene Ware bei dem Inhaber des Verkaufsgeschäftes ab- und entgegenzunehmen. Kann der Kunde den Kaufpreis nicht sofort entrichten, ist eine gesonderte Vereinbarung über das Reservieren bzw. Zurücklegen der Ware mit dem Inhaber des Verkaufsgeschäftes zu treffen. Im Falle des Reservierens bzw. Zurücklegens von Ware geht die Gefahr des zufälligen Unterganges, der Zerstörung oder einer Beschädigung derselben mit der Absprache über das Reservieren bzw. Zurücklegen der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn der Kunde den Kaufpreis für die reservierte bzw. zurückgelegte Ware vollständig oder teilweise entrichtet hat.
  4. Schlußbestimmungen
    1. Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ein Anbieter, ein Kunde oder sonstiger Geschäftspartner im Zuge von Vertragsverhandlungen oder im Rahmen des Vertragsabschlusses auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurden ausdrücklich zugestimmt.
    2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
    3. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Entstehende Regelungslücken sind im Wege der (ergänzenden) Auslegung dahingehend auszufüllen, daß der Regelungsinhalt der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
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